Stadtname: Meatopia
Stadtverwaltung: -Bügermeister: Vanguardz
Stadtrat: -l3riani1
-KnightEx
-MrRpgDude
-14fe058
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Hier eine weitere Sehenswürdigkeit, der Geldredome
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Zu den Regeln
Regel 1: Das Verändern des Stadtbildes (Landschaft und Gebäude) ist nur nach Absprache mit mindestens 2 (Zwei) Vertretern der Stadtverwaltung genehmigt.
Regel 2: Von Bewohnern der Stadt wird ein eigener (und angemessener) Baustil erwartet, das Kopieren von Gebäuden ist untersagt. (Benutzt eure Fantasie!)
Regel 3: Vor Beginn des Baus eines neuen Gebäudes, muss die Baufläche mit 2 (Zwei) Vertretern der Stadtverwaltung besprochen werden.
Regel 4: Der Abbau von Rohstoffen (sowohl Über- als auch Untertage) ist Innerhalb der Stadt untersagt.
Regel 5:a) Sowohl von Besuchern als auch Bewohnern der Stadt wird eine angemessene Umgangsform erwartet. Unangemessenes Verhalten führt zu einer Verbannung aus der Stadt.
b) Die Bewertung von Unangebrachtem Verhalten obliegt der Stadtverwaltung und Entscheidungen bei Verstößen werden von mindestens 2 (Zwei) Vertretern der Stadtverwaltung getroffen.
Stadtverwaltung: -Bügermeister: Vanguardz
Stadtrat: -l3riani1
-KnightEx
-MrRpgDude
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Hier eine weitere Sehenswürdigkeit, der Geldredome
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Zu den Regeln
Regel 1: Das Verändern des Stadtbildes (Landschaft und Gebäude) ist nur nach Absprache mit mindestens 2 (Zwei) Vertretern der Stadtverwaltung genehmigt.
Regel 2: Von Bewohnern der Stadt wird ein eigener (und angemessener) Baustil erwartet, das Kopieren von Gebäuden ist untersagt. (Benutzt eure Fantasie!)
Regel 3: Vor Beginn des Baus eines neuen Gebäudes, muss die Baufläche mit 2 (Zwei) Vertretern der Stadtverwaltung besprochen werden.
Regel 4: Der Abbau von Rohstoffen (sowohl Über- als auch Untertage) ist Innerhalb der Stadt untersagt.
Regel 5:a) Sowohl von Besuchern als auch Bewohnern der Stadt wird eine angemessene Umgangsform erwartet. Unangemessenes Verhalten führt zu einer Verbannung aus der Stadt.
b) Die Bewertung von Unangebrachtem Verhalten obliegt der Stadtverwaltung und Entscheidungen bei Verstößen werden von mindestens 2 (Zwei) Vertretern der Stadtverwaltung getroffen.